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Das Tinnitus-Hyperakusis-Zentrum Bremen
Tinnitus und Therapie
Hyperakusis und Therapie
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Unsere Leistungen

Patienteninformation

 

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,


Sie gehören zu den Menschen, die schon seit langem an einer Tinnituswahrnehmung und/oder Geräuschüberempfindlichkeit leiden.

 

Wir bieten Ihnen die Tinnitus-Retraining-Therapie an. Dabei handelt es sich um eine schulmedizinische, von der Deutschen Gesellschaft für HNO-Heilkunde/Kopf- und Hals- Chirurgie anerkannte Behandlungsmethode. Empfohlen wird die Tinnitus-Retraining-Therapie u. a. von der ADANO (Arbeitsgemeinschaft Deutschsprachiger Audiologen und Neurootologen) und der Deutschen Tinnitus Liga e.V.

 
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Die Therapie wird Ihren Leidensdruck erheblich reduzieren. Im Laufe der neun- bzw. achtzehnmonatigen Therapie wird sich privat und beruflich eine neue Lebensqualität entfalten, indem die subjektive Dominanz des Geräusches aus dem Bewusstsein gedrängt wird. Dies geschieht durch eine Art Hörtherapie, bei der das Tinnitus-Geräusch „verlernt“ wird. Bei diesem Umlernprozess ist die aktive Mitarbeit des Patienten gefragt.

 

1) TINNITUS-BERATUNGSSPRECHSTUNDE (HNO-Praxis Winiarski)

Im Rahmen kassenärztlicher Vergütung haben Sie zunächst die Möglichkeit, sich von Ihrem HNO-Arzt in die Tinnitus-Beratungssprechstunde überweisen zu lassen. Wir weisen darauf hin, dass diese Beratung kein Counselling darstellt und dieses nicht ersetzen kann. Sie erleichtert Ihnen und Ihrem HNO-Arzt die Entscheidung, ob eine komplette TRT/ADANO indiziert ist oder einzelne Komponenten ausreichend sind. In dieser Sprechstunde werden keine anderen Untersuchungen oder Therapien durchgeführt.

 
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Bitte bringen Sie neben Ihrer Versichertenkarte und dem Überweisungsschein auch Kopien Ihrer HNO-Befunde (Hörtests etc.) mit in die Sprechstunde. Diese findet donnerstags von 15:00 bis 17:30 Uhr in der HNO-Praxis Winiarski, Wachmannstr. 119 statt. Bitte melden Sie sich unter Tel. 04 21 / 34 53 53 an. Bei diesem Termin wird Ihnen ein TRT Grundattest ausgestellt, das Angaben zu folgenden Fragen macht:

  • Art und Schweregrad des Tinnitus
  • Durchführung TRT/ADANO ja oder nein?
  • Einzelne Komponenten der TRT ausreichend?
  • Empfehlung anderer Behandlungsoptionen

 

 
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2) COUNSELLING-INFORMATIONSSTUNDE (im THZ)

Wenn Sie sich noch intensiver über die TRT-Therapie erkundigen möchten, können Sie  eine einmalige, entgeltliche, probatorische Counselling-Informationsstunde im Tinnitus-Hyperakusis Zentrum (THZ Bremen) in Anspruch nehmen. Diese Informationsstunde ist für die Therapie selbst jedoch nicht zwingend erforderlich. Nach der Durchführung dieser  dreißigminütigen Counselling-Informationsstunde erhalten Sie privatärztliche Rechnungen über die folgenden Beträge:

  • 88,83 €  für den Tinnitus-Retraining-Therapeuten
  • 24,48 €  für den HNO-Arzt, der Ihre Tinnitus-relevanten Daten evaluiert und mit Ihnen entscheidet, ob eine Therapie für Sie indiziert ist. 

 
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3) TINNITUS-RETRAINING-THERAPIE EINZELTHERAPIE (im THZ)

Zur Therapie gehören u. a. direktives Counselling, das heißt Aufklärung/Beratung und Darstellung des neurophysiologischen Tinnitusmodells nach Jestreboff und Hazell, bei Bedarf Soundtherapie, das heißt Anpassung von Hörsystemen, Rauschgeneratoren und Tinnitusinstrumenten, ferner kognitive Verhaltenstherapie (Aufspüren und Verändern negativer Gedanken, Erlernen selbstsicheren Verhaltens und Trainieren sozialer Kompetenzen). Bei Bedarf werden mit dem Patienten mögliche  Entspannungsverfahren wie Tai Chi und Qu Gong und wahrnehmungspsychologische Strategien wie zum Beispiel das autogene Training besprochen. 

Das direktive Counselling rechnen wir privatärztlich ab, da es von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen wird.

 
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Kognitive Verhaltenstherapie wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bei der Anpassung von Hörsystemen, Rauschgeneratoren oder Tinnitusinstrumenten erstatten die gesetzlichen Krankenkassen einen Festbetrag.Private Krankenversicherungen und – wenn der Tinnitus auf einen Arbeitsunfall zurückzuführen ist – Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten für die Behandlung in den meisten Fällen vollständig. Vor Erbringung der Leistungen unterschreiben Therapeut und Patient eine Honorarvereinbarung, die auch zur Vorlage bei diesen Versicherungen dient. 

Im Laufe von neun Monaten finden fünf Counselling-Therapiestunden statt. Die Kosten für diese fünf Therapiestunden belaufen sich auf insgesamt 984,44 €. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus:

  • 862,04 €  für den TRT-Therapeuten
  • 122,40 €  für den HNO-Arzt, der die Therapie begleitet

 
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Sind in den ersten fünf Therapiestunden die Habituationseffekte der Wahrnehmung und der Reaktion eingetreten – das heißt, das Tinnitus-Geräusch stelllt keinen Störfaktor mehr dar – ist die Therapie abgeschlossen.
In einigen Fällen sind weitere fünf Therapiestunden erforderlich. Sollte dieser zweite Teil stattfinden, fallen Kosten von insgesamt  824,00 € an. Dieser Honorarbetrag setzt sich wie folgt zusammen:

  • 701,60 €  für den TRT-Therapeuten
  • 122,40 €  für den HNO-Arzt, der die Therapie begleitet

Nach jeder Therapiestunde (alle 6 bis 8 Wochen) erhalten Sie eine privatärztliche Rechnung über das anteilige Honorar.

 
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4) TINNITUS-RETRAINING-THERAPIE - GRUPPENTHERAPIE (im THZ)

In Gruppen bis zu 12 Teilnehmern wird in fünf einstündigen Sitzungen Kurz-Counselling durchgeführt. Mit der Gruppentherapie werden folgende Leistungen erbracht:
Entmystifizierung des Tinnitus

  • Darstellung des neurophysiologischen Tinnitusmodells (Jastreboff/Hazell)
  • Abkopplung negativer Assoziationen vom auditiven System
  • Reduzierung von depressiven Episoden, Angstzuständen, somatoformen Störungen
  • Förderung der Habituationseffekte der Reaktionen und der Wahrnehmung
  • Der zuweisende HNO-Arzt erhält ein fachärztliches TRT/ADANO Grundattest

 
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Für die Gruppentherapie fallen Kosten von 24,48 € pro Sitzung an. Auch über diese Leistung wird mit dem Patienten eine Honorarvereinbarung geschlossen.

Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Ihr Tinnitus-Hyperakusis-Zentrum

 
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