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Lärmtätigkeit bei Tinnitus

By 9. Februar 2021Januar 27th, 2024No Comments
Fazit für die Praxis
(vom Autor)

Wissenschaftlicher Artikel von Frau prof. Dr. med. Anette Weber aus der Helios Rehaklinik 57319 Bad-Berleburg, Chefärztin für HNO-Heilkunde, plastische Operationen, spezielle HNO-Chirugie.

Zusammenfassung:

Lärmbelastung und ein chronischer Tinnitus (der über 3 Monate andauernd wahrgenommen wird) muss in beruflichen und privaten Situationen deutlich reduziert werden. Es ist notwendig, individuellen Gehörschutz zu tragen und zwar von Ohrstöpseln oder Gehörschutzkapseln bis zu individuell angepassten lärmschutzotoplastiken. Es wird empfohlen die berufliche Tätigkeit bei Lärmpegelexpositionen über 85 dB den Arbeitsplatz zu wechseln.

Es trifft besondes die beruvlichen Tätigkeiten in Großraumbüros, wo Spitzenwerte von 90 dB und mehr entstehen. Eine multimodales Team bzw. der betroffene Patient, der HNO-Arzt, Betriebsarzt und Arbeitgeber sind verpflichtet die notwendigen ambulanten medizinischen Maßnahmen auszuschöpfen, um die Gesundheit der Patienten auf geünstigem Neveau zu stabilisieren.